Finanzierung

 
Die ergotherapeutische Behandlung gilt für die Versicherungen und Krankenkassen als Pflichtleistung und wird nach gewährter Kostengutsprache auf Grund der ärztlichen Verordnungen direkt mit dem Kostenträger gemäss Tarifvertrag verrechnet.
 
 
Eine Selbstfinanzierung einzelner Sitzungen ist auch möglich. Sie wird separat verrechnet und vom Kunden übernommen.